Haben Sie eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Sind Sie zertifiziert?
Welche Formalitäten müssen wir bearbeiten?
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Wieviel Vorlaufzeit benötigen Sie zur Besetzung eines Auftrages?
Welche Informationen benötigen Sie zur Besetzung eines Auftrages?
Was ist, wenn einer Ihrer Mitarbeiter krank wird oder aus anderen Gründen ausfällt?
Was ist, wenn einer Ihrer Mitarbeiter die entsprechende Leistung nicht erbringt?
Wer ist bei Ihnen für die Arbeitssicherheit zuständig?
Haben Sie eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Ja, wir verfügen über eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die entsprechende Urkunde können Sie sich im Bereich „Zertifikate“ ansehen und ggf. auch ausdrucken.
Sind Sie zertifiziert?
Ja, wir sind seit 1997 zertifiziert vom TÜV Nord nach DIN EN ISO 9001. Die entsprechende Urkunde können Sie sich im Bereich „Zertifikate“ ansehen und ggf. auch ausdrucken.
Wenn Sie mehr über unser Management-System wissen möchten, stellen wir Ihnen gern den Allgemeinen Teil unserer Management-Dokumentation als Information zur Verfügung.
Welche Formalitäten müssen wir bearbeiten?
Sie erhalten von uns einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit integrierter Arbeitsschutzvereinbarung. Alles ist bereits fertig für Sie ausgefüllt, so dass Sie nur noch unterschreiben müssen.
Eine unterschriebene Vertragskopie senden Sie uns bitte zurück.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beträgt die Kündigungsfrist für einen Auftrag eine Woche zum Wochenende.
Wieviel Vorlaufzeit benötigen Sie zur Besetzung eines Auftrages?
Eine längere Vorlaufzeit ist natürlich schön, darum freuen wir uns über Ihre rechtzeitige Planung.
Aber auch kurzfristige Einsatzplanungen sind jederzeit möglich.
Welche Informationen benötigen Sie zur Besetzung eines Auftrages?
Im Kundenchannel unter Unsere Dienstleistungen – Zeitarbeit finden Sie eine Checkliste (auch zum Download verfügbar), in der alle Punkte aufgeführt sind, die Sie uns mitteilen sollten.
Was ist, wenn einer Ihrer Mitarbeiter krank wird oder aus anderen Gründen ausfällt?
In diesem Fall sorgen wir selbstverständlich kurzfristig für Ersatz.
Was ist, wenn einer Ihrer Mitarbeiter die entsprechende Leistung nicht erbringt?
In diesem Fall wird Ihnen kurzfristig ein neuer Mitarbeiter angeboten, der über die erforderliche Qualifikation verfügt.
Wer ist bei Ihnen für die Arbeitssicherheit zuständig?
Wir haben eine Abteilung ARBEITSSICHERHEIT mit zwei hauptamtlich tätigen Sicherheitsingenieuren, die sich um die Arbeitssicherheit in allen Niederlassungen kümmern.
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